diakonia steht Ihnen auf Ihrem Weg ins Arbeitsleben zur Seite.
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Karla Start Basis
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg ins Arbeitsleben
Das Projekt richtet sich an Frauen, die von Hartz IV leben und so gut wie keine Berufskenntnis haben. Ein Computer-Kurs vermittelt Basiswissen und führt zu:
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MARIKAS Info-Flyer
Elvis has left the building
Wandern im Wohnungslosen- Hilfesystem, Konflikte mit dem Gesetz, unterschiedliche aber ineinandergreifende Problembereiche, ein herausfordernde Charakter – ein Einblick, was durch jahrelange Beziehungsarbeit im Case Management möglich wird.
Lautstark seiner Umwelt sein Weltbild verkündend steuert Hotte mit seiner Lebensgefährtin Suse fast pünktlich zum ausgemachten Termin unser Schwabinger Büro an. Eigentlich will ich mit Suse ihre aktuelle Post bearbeiten, aber Hotte muss uns erst noch seine Meinung zur aktuellen Weltpolitik im Allgemeinen und zur deutschen im Speziellen kundtun. Suse fordert ihn immer wieder auf, „doch mal die Klappe zu halten“, weil es jetzt um ihre Belange gehe. Nachdem auch ich ihn wiederholt darauf hinweise, dass es gerade nicht um ihn geht, beschließt er gnädiger Weise derweil draußen eine rauchen zu gehen (Elvis has left … ). Was zunächst wie eine Selbstverständlichkeit klingt, ist das Ergebnis intensiver Beziehungsarbeit und letztendlich der Einsicht, dass auch ihm stets ausreichend Zeit für seine Anliegen und Bedürfnisse eingeräumt wird. Und Bedarf dafür besteht bei ihm nun wirklich reichlich.
Bis zum Hausverbot vor fast 20 Jahren war Hotte ein regelmäßiger Stammgast unseres Tagesaufenthaltes, der Teestube „komm“. Aufgrund seines übermäßigen Alkoholkonsums, seiner geringen Frustrationstoleranz und seines gesteigerten Aggressionspotenzials geriet er immer wieder mit Regeln und Mitarbeitern von sozialen Einrichtungen, Behörden und der Justiz in Konflikt. Dieses Verhalten führte mehrfach zu dauerhaften Hausverboten in verschiedenen Notschlafstellen und zwischenzeitlichen Haftaufenthalten, inklusive Bewährungsauflagen und Führungsaufsicht. Eine dauerhafte Unterbringung im Wohnungslosenhilfesystem war deshalb lange Zeit nicht möglich. Auch seine generelle Mietfähigkeit wurde mittlerweile von Amts wegen in Frage gestellt.
Aus Mangel an Alternativen ließ er sich mit seiner ebenfalls obdachlosen Partnerin in einer Münchner Unterführung häuslich nieder. Mit der Zeit gehörten sie dort zum Stadtbild. Anwohner versorgten sie mit Essen, Kleidung und sogar Matratzen und Möbeln. Dort „wohnten“ sie einige Jahre, mit losem Kontakt zur Streetwork der Teestube, bis wir sie 2012 in das neu gegründete Projekt Case Management aufnehmen konnten, das speziell auf diese Zielgruppe der Systemwanderer zugeschnitten ist.
Durch unsere regelmäßigen Besuche auf ihrer Platte hatte sich genug Vertrauen und Verbindlichkeit uns gegenüber als konstante Instanz aufgebaut, so dass wir nun auch zu Beratung und Unterstützung bei Schreiben an Behörden etc., zu festen Terminen bei uns im Büro übergehen konnten. Im Laufe der Zeit führte das bei Hotte zu bemerkenswerten Änderungen seines Verhaltens. Er hielt sich zunehmend besser an getroffene Vereinbarungen, kam deutlich weniger alkoholisiert zu den Terminen und konnte immer öfter auch in seinem raumgreifenden, selbstdarstellerischen Verhalten gebremst werden.
Diverse aufgelaufene Forderungen von MVG/MVV, Handyrechnungen, Schreiben von Inkasso-Büros und Behördenschreiben boten Anlass für etliche Termine. So haben wir regelmäßig die bestehende und neu eingehende Post bearbeitet, so dass ausstehende Zahlungen zusammengeführt und durch Ratenvereinbarung endlich händelbar wurden. Auch haben sich die beiden endlich um den München-Pass bemüht und besorgen sich jetzt regelmäßig Monatstickets für die öffentlichen Verkehrsmittel, so dass auch nicht mehr ständig neue Schulden dazukommen.
Ein weiterer Riesenschritt vorwärts fand im Winter 2016/2017 statt, als sie über das Wohnungsamt zusammen in eine Pension ziehen konnten, vor allem aber auch bereit waren, dieses Angebot tatsächlich wahrzunehmen. Den Zweifeln aller Seiten zum Trotz, ob das denn länger gutgehen würde, befinden sie sich immer noch dort! Das Highlight für Hotte im Jahr 2017 war dann, dass seine jahrelange Führungsaufsicht – gemäß seiner Aussage nach 20 Jahren – beendet wurde. Als ich ihm die entsprechenden Briefe der zuständigen Gerichte aushändigte, freute er sich wie ein Schneekönig!
Obwohl die aktuelle Situation der beiden auf den ersten Blick stabil erscheinen mag, werden sie zunächst auch weiterhin im Rahmen des Case Managements von uns betreut. Nach über 30 Jahren Wanderung im Wohnungslosenhilfesystem und etlichen Beziehungsabbrüchen zu Sozialarbeitern verschiedenster Einrichtungen scheint es Hotte erstmals möglich, eine dauerhafte Arbeitsbeziehung zuzulassen und als positiv wahrzunehmen. Ziel ist, diese Beziehungsebene langfristig aufrecht zu erhalten und die erreichte Stabilisierung und Lebensqualität zu verfestigen.
Frank Kumpfmüller & Marlene Staamann
Michaelibad – das zerschlagene Wohnzimmer
Wenn ein jahrelanger Treffpunkt schließt, sind die Stammbesucher gezwungen sich einen neuen Aufenthaltspunkt zu suchen. Auch wir als Streetworker sind in unserer Flexibilität gefragt. Ein Bericht von Verena Ryssel.
Der ehemalige Kiosk am Michaelibad war mal ein Platz, an dem sich überwiegend Männer aus dem Viertel trafen. Man kannte sich untereinander schon lange und trank gemeinsam Bier, weil es eben in der Gruppe schöner ist.
Der Kiosk am Michaelibad – ein gemeinsames Wohnzimmer für diese Männer.
2016 musste der Kioskbetreiber dann seinen Laden aufgeben. Wie so alles in München teurer wird, wurde auch die Pacht für seinen Kiosk angehoben, so dass diese seine preisliche Schmerzgrenze erreichte. Neue Pächter übernahmen den Kiosk und bauten ihn zu einer Cocktailbar um. Eine Cocktailbar – nicht mehr der passende Treffpunkt für unsere Stammsteher, da zu teuer.
Streetwork im Gemeinwesen ist eine niedrigschwellige Maßnahme. Sie hat den Vorteil, dass wir Streetworker die Menschen an öffentlichen Plätzen aufsuchen, die für sie wie ein Wohnzimmer im öffentlichen Raum sind. Wir kommen zu ihnen und beraten sie vor Ort. Ist es doch einmal nötig, dass der Klient uns im Büro aufsucht, haben wir durch Spendenmittel die Möglichkeit Fahrkarten auszugeben.
Anfangs trafen sich die Klientel der Streetwork im Gemeinwesen weiter vor Ort, es wurden über die Zeit immer weniger, übrig geblieben ist nur ein Kern der Gruppe. Die Schließung ist schade für die Stammsteher und auch für uns. Es war ein Platz, an dem wir immer Leute antrafen und sie regelmäßig in verschiedenen, existenzsichernden Angelegenheiten unterstützen konnten. Auch versuchten wir für unsere Klienten vertrauensvolle Zuhörer zu sein, wenn sie uns aus ihrem oftmals turbulent abgelaufenen Leben erzählten.
Die Probleme unserer Klienten werden oftmals nicht weniger. Durch die Schließung „ihres Wohnzimmers“ verteilen sie sich an neuen Plätzen, was es für uns schwierig macht, sie wiederzufinden, um so den Betreuungsverlauf nicht zu gefährden. Durch den Zerschlag des Platzes bedarf es einer hohen Motivation seitens der Klienten, sich eigenständig telefonisch bei uns zu melden oder gar ins Büro zu kommen. Hinzukommt, dass es hier oftmals schon am zu hohen Preis der Fahrkarte, die wir dann nicht immer einfach ausgeben können, oder dem fehlenden Guthaben auf dem Handy scheitert. Auch ist der Fahrweg vom Michaelibad zum Hauptbahnhof für manche ein schwerer Gang.
Es mag für viele Menschen eine selbstverständliche Sache sein, doch unsere Klienten haben oftmals ihr Stadtviertel seit Jahren nicht verlassen. Es bedarf konstanter Motivation und Einfühlungsvermögen, die Klienten dazu zu bringen, zu uns ins Büro zu kommen. Dadurch, dass die Menschen versuchen, sich neue Plätze im Viertel zu erschließen und sich neu vernetzen müssen, treffen wir sie nicht mehr zuverlässig an einem festen Ort an. Mit ihnen sprechen zu können und ihnen gegebenenfalls vorhandene Hemmschwellen zu nehmen, ist erschwert. Wir von der Streetwork im Gemeinwesen haben uns auf die neue Situation eingestellt, unseren Begehungsradius erweitert und treffen somit nun wieder einen Großteil der Leute aus dem alten „Wohnzimmer“ an. Und trotzdem fehlt nun ein Stück ihrer ganz persönlichen Heimat.
Verena Ryssel
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg
Es sind die Erfolgsgeschichten, die motivieren. Wie die eines Mannes aus Polen. Der Alkohol war sein Freund, bis er die Mitarbeiter der Teestube „komm“-Streetwork traf. Eine Geschichte von Martina Willhauck und Laura Ecker.
Er hatte massive Probleme mit Alkohol
Egal, ob man schon lange oder erst seit kurzem bei der Teestube arbeitet, was Obdachlosigkeit, Alkohol und Drogen und die damit verbundene Perspektivlosigkeit mit vielen Menschen macht, sieht man ständig in der täglichen Arbeit. Ein Fall, der uns besonders naheging, ist ein obdachloser Pole, der arbeitet, jedoch phasenweise immer wieder massive Probleme mit Alkohol hat. In einer solchen Phase lernten wir ihn kennen. In der Teestube stürzte er immer wieder. Wir mussten mehr als einmal den Krankenwagen rufen, da er nicht mehr ansprechbar war. Bei Außentemperaturen um die null Grad kann dies schwerwiegende Folgen haben.
Wir hätten nicht geglaubt, dass er kommt
Da er lange Phasen hindurch gearbeitet hatte, bestand ein rechtlicher Anspruch auf eine Alkoholentzugstherapie. Diese wollte er antreten. Also vereinbarten wir einen Termin in unserem Büro, um ihn in das Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen (ZAK) zu begleiten. Wir hatten nicht damit gerechnet, dass er diese Information verstanden hatte, geschweige denn, dass er am nächsten Tag zu uns ins Büro finden würde.
Völlig nüchtern mit einer Tüte Milch
Umso erstaunter waren wir, als es Punkt 9:00 Uhr am nächsten Tag an der Tür klingelte. Dort stand er mit einer Tüte Milch (die, wie er uns später im Wartezimmer des ZAKs berichtete, sein Lieblingsgetränk sei) und war bereit, ins ZAK zu gehen. Noch erstaunter waren wir, als die Anzeige des Alkomaten 0,00 Promille anzeigte. Er meinte es wirklich ernst. Dass es mehr als gefährlich werden kann, wenn ein schwer alkoholkranker Mensch von heute auf morgen zu trinken aufhört, bestätigte uns ein Arzt. Doch das war unserem Klienten egal, er wollte aufhören zu trinken. Im ZAK wurde er glücklicherweise gleich aufgenommen, blieb dort zur Entgiftung und wurde anschließend in die Langzeittherapie weitervermittelt.
Eine kleine Geste, die viel bedeutet
Alles in allem ist dies keine wirklich spannende oder spektakuläre Geschichte. Warum sie für uns etwas Besonderes ist, beweist die Postkarte, die wir vor ein paar Tagen bekommen haben. Darin bedankt sich unser Klient bei dem gesamten Team und schickt uns Grüße aus der Klinik. Eine kleine Geste, die uns sehr viel bedeutet. Denn an diesem Beispiel sieht man, wie dankbar Menschen für unsere Hilfe sind. Und wer bekommt heutzutage nicht noch gerne eine gute alte Postkarte.
Martina Willhauck und Laura Ecker
Viele kleine Schritte, immer wieder
An einem kalten Dezember-Abend informiert uns eine Münchnerin über einen vermutlich obdachlosen Mann, der sich mit zwei dünnen Decken ein Nachtlager errichtet hat. Schnell haben wir die Vermutung, dass es sich um Herrn Pauli handeln könnte.
Nicht mehr unfreundlich und aggressiv
Seit zehn Jahren besucht er regelmäßig unseren Tagesaufenthalt Teestube „komm“. Seit über drei Jahren betreuen wir ihn im Rahmen unseres Projektes Case Management. Eine engagierte Arbeitsvermittlerin stellte seinerzeit den Kontakt her: Ein Wohnungsloser benötige Unterstützung in Behördenangelegenheiten. Schnell werde er unfreundlich und aggressiv, wenn er sich einer Situation hilflos ausgeliefert fühlt. Typisch Herr Pauli, wie wir nun wissen. Als wir Herrn Pauli aufnahmen, hatte er bereits in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe genächtigt. Immer wieder flüchtete er zu Bekannten, brach den Kontakt zu den Sozialarbeitern vor Ort ab, ließ seine Sachen zurück, fing wieder bei Null an.
Keine übereilten Entscheidungen
Immer wieder überlegten wir gemeinsam mit ihm, welche Schritte sinnvoll und zielgerichtet sind. Seit einigen Monaten ist Herr Pauli durchgehend im laufenden Leistungsbezug, zahlt seine Schulden ab und schläft in einem Notquartier der Stadt München. Immer mehr ist er in der Lage, Entscheidungen nicht übereilt zu treffen und mit uns aktiv Rücksprache zu halten. Unser Zeitkontingent und die besondere Zielsetzung des Case Managements machen es möglich, dass wir uns auf den einzelnen Klienten fachlich und persönlich intensiv einlassen. Immer wieder.
Qualität fördert Sicherheit und Wohlbefinden
Unsere Qualität sichern und verbessern wir mit den Standards unseres Trägers sowie durch hausinterne Standards. Unser Haus ist zertifiziert nach den Vorgaben von DIN ISO 9001. Das Handbuch für das Qualitätsmanagement liegt in allen Arbeitsbereichen aus. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit den Zielen und Maßnahmen der Qualitätssicherung vertraut.
Uns ist wichtig, unsere Qualität ständig weiterzuentwickeln. Dabei helfen uns:
Bewohnerbefragungen
ein hausinternes Beschwerde-Management
regelmäßige Pflegevisiten
monatliche Controlling-Gespräche
regelmäßige Qualitätszirkel
ein differenziertes Fort- und Weiterbildungsprogramm für unsere Mitarbeitenden
DIN EN ISO 9001/2015 I-1106-3 Diese Europäische Qualitätsmanagementnorm beschreibt welchen Standards das innerbetriebliche Qualitätsmanagementsystem entspricht. Die diakonia ist im Rahmen dieser Norm für die Entwicklung, Planung und Durchführung von Bildungs-, Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen zertifiziert.
AZAV Die erfolgreiche AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)-Zertifizierung erbringt denn Nachweis, dass diakonia nachweislich alle relevanten Voraussetzungen als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch erfüllt.
QUB – Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe Diese Zertifikat zeichnet Betriebe aus, die eine besonders nachhaltige Betriebsführung nachweisen.
Erhalten habe es folgende diakonia Betriebe: – diakonia Secondhand – diakonia Inhouse – diakonia Malerfachbetrieb & TipTopBox – diakonia Fachstellen in der Seidlstr. 4
Der Umwelt- und Klimapakt Bayern ist eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft. Er beruht auf Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und Kooperation. Im Vordergrund steht dabei die vorausschauende Vermeidung künftiger Umweltbelastungen und nicht deren Reparatur.
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Aktuelle Corona-Besuchsregeln im Evangelischen Pflegezentrum Sendling (Stand und wirksam: 30.11.2021, 00:00 Uhr)
Aufgrund eines aktuellen Corona-Ausbruchgeschehens sind Besuche auf den Wohnbereichen 1, 2 und 4 bis auf Weiteres nicht möglich. Darüber hinaus bleibt unsere Cafeteria ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen.
Aktuelle Testpflicht für Besucher*innen
Mitteilung des Gesundheitsreferats der Landeshauptstadt München vom 11.11.2021:
"Die Landeshauptstadt München erlässt gemäß §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 28a Abs. 1 Nr. 15 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Art. 35 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG), § 4 Abs. 1 S.4 TestV, § 65 Satz 1 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) und § 18 Abs. 1 der 14. BayIfSMV die Allgemeinverfügung zur Testpflicht."
Im Hinblick auf die Testnachweispflicht von nicht geimpften/genesenen Besuchspersonen darf die dem Testnachweis zugrundeliegende Testung mittels eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Vollständig geimpfte und genesene Besuchspersonen darf die dem Testnachweis zugrundeliegende Testung mittels eines PoC-Antigentests maximal 24 Stunden zurückliegen, also jeweils maximal 48 Stunden bzw. 24 Stunden vor Besuch stattgefunden haben.
Weiterhin müssen Sie ein entsprechendes Formular zur Anmeldung am Empfang sowie das Merkblatt zu den Hygieneregeln ausfüllen und unterschreiben.
Folgende Regelungen gelten aktuell
1. Die FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Besuchspersonen.
2. Vollständig geimpft bedeutet, dass die 2. Impfung mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff mind. 15 Tage her ist, während genesene Personen über eine singulären Impfung verfügen müssen.
3. Es besteht die Möglichkeit in der Einrichtung vor Ort einen mitgebrachten, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen Antigentest in Eigenverantwortung durchzuführen (mitgebrachte Testergebnisse können nicht akzeptiert werden).
4. Es sind mehr als ein Besucher je Bewohner*in möglich.
Ergänzende Hinweise
Die Regelungen gelten für die gesamte Einrichtung, inkl. dem 5. OG (Service Senioren Wohnen).
Wie läuft der Besuch ab?
Besuchszeiten: täglich (Montag bis Sonntag), 14 bis 17 Uhr
Bitte beachten Sie die Wegeleitung im Haus: Die Aufzüge auf der „B-Seite“ dienen dem Zugang zu jeweiligen Wohnbereich, die Aufzüge auf der „C-Seite“ dienen dem Ausgang. Eine entsprechende Beschilderung ist angebracht.
Bitte halten Sie sich nur im Bewohnerzimmer/Appartement (nicht in den Wohngruppenküchen oder Wohnzimmern) auf.
Die "kleinen" Aufzüge dürfen nur von 2 Personen genutzt werden. Die „großen“ Aufzüge dürfen nur von 3 Personen genutzt werden. Eine entsprechende Beschilderung ist angebracht.
Bitte benutzen Sie lediglich die Besuchertoiletten im Foyer.
Bei Personen im Doppelzimmern kann zeitgleich nur jeweils ein Bewohner/eine Bewohnerin Besuch empfangen. Eine Trennwand wird vom Pflegepersonal aufgestellt.
Angehörige werden angehalten, bei ihren Besuchen die Zimmer/Appartements zu lüften.
Halten Sie mindestens 1,5 m Abstand ein und nutzen Sie die Möglichkeiten der Händedesinfektion.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
Eine Begleitung Sterbender ist wie bisher zu jeder Zeit zulässig.
Die Bewohner*innen können gerne für Spaziergänge abgeholt werden.
Bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen zum Wohle unserer Bewohnerinnen und Bewohnern sind wir auf Ihre verantwortungsbewusste Mithilfe angewiesen.
Deswegen bitten wir Sie weiter um Ihr Verständnis, Ihre Unterstützung und Ihre Mitarbeit. Vielen Dank!
Stand: 26.11.2021
Aufgrund des sehr dynamischen Ausbruchsgeschehens bitte wir Sie nach Möglichkeit, vorerst von Besuchen abzusehen.
Es wurde die Änderung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht, welche ab sofort in Kraft tritt.
Allgemeine Besuchsregeln
(Änderungen jederzeit vorbehalten)
Vor Betreten der Einrichtung müssen Sie sich die Hände desinfizieren sowie das Kontaktformular am Eingang zu den Hygieneregeln ausfüllen und unterschreiben.
Alle Besucher*innen – auch geimpfte und genesene Personen – benötigen einen negativen PoC-Antigen-Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden).
Aufgrund der Einhaltung der geltenden Hygiene – und Abstandsregeln sind Besuche in den Zimmern nur mit maximal einer Person gleichzeitig, jedoch mehrmals täglich möglich.
Es gilt für vollstationäre Einrichtungen der Pflege seit dem 16.08.2021 eine inzidenzunabhängige Testpflicht (nicht älter als 24 Stunden) für Besucher und Personal, soweit nicht ein Impf- oder Genesenennachweis i. S. d. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung erbracht werden kann. (Getesteten Personen stehen gleich: Kinder bis zum sechsten Geburtstag; Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen; noch nicht eingeschulte Kinder.)
Unsere Besuchszeiten sind ab sofort Montag-Freitag von 10 bis 12 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr sowie an den Wochenenden und Feiertagen von 13 bis 16.30 Uhr. Wir bitten Sie, Ihre Besuche auf max. 1 Stunde pro Tag zu begrenzen.
Bitte halten Sie sich nur im Bewohnerzimmer/Appartement (nicht in den Stationsküchen oder Fluren) auf.
Bei Personen im Doppelzimmern kann zeitgleich nur jeweils ein*e Bewohner*in Besuch empfangen. Setzen Sie sich diesbezüglich mit der Stationsleitung in Verbindung.
Angehörige werden angehalten, bei ihren Besuchen regelmäßig die Zimmer/Appartements zu lüften.
Alle Besucher*innen müssen ab sofort auch in den Bewohnerzimmern verpflichtend eine FFP-2-Maske tragen.
Halten Sie mindestens, wo überall möglich, 1,5m Abstand ein.
Ausnahmen von der derzeitigen Besucherregelung (z.B. in palliativen Situationen) sind nur nach Rücksprache mit der Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung möglich.
Unsere Cafeteria ist ab sofort bis auf weiteres nur für unsere Bewohner*innen geöffnet.
Buchrucker Preisverleihung 2021
Wir freuen uns sehr, dass die Verleihung des Karl-Buchrucker-Preises wieder in Präsenz stattfinden kann. Im Folgenden möchten wir die Gäste der Veranstaltung über die Corona-Regeln, Einlass und weitere organisatorische Fragen informieren.
3-G-Plus
Wir regeln den Zugang zur Veranstaltung am 28. Oktober mittels der Formel „3G+“. Alle Gäste der Veranstaltung sind deshalb verpflichtet, beim Check-in zur Veranstaltung eines der „3 Gs“ nachzuweisen:
Vollständig geimpft: Nachweis für Geimpfte durch Impfpass (auch elektronisch möglich) zum Nachweis des vollständigen Impfschutzes (ab 15. Tag nach abschließender Impfung), sofern die Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erfolgte (BioNTech und Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson-Johnson). Die Feststellung der Identität erfolgt mittels Personalausweis, Führerschein oder einem sonstigen amtlichen Nachweis.
Genesen, mit Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, das mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate sein darf.
Negativer Covid-19 PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, von einem zertifizierten Testcenter.
Kann jemand keines der „3Gs“ vorweisen, so kann er*sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen. Vor Ort durchgeführte Selbsttests sind nicht gestattet und ermöglichen den Zutritt zur Veranstaltung nicht. Die Impf- oder Genesenen-Nachweise ersetzen die Testpflicht.
Halten Sie bitte den entsprechenden Nachweis und Ihren Identitätsnachweis bereit, damit der Einlass möglichst reibungslos abläuft. Der Einlass beginnt um 18 Uhr. Wir bitten Sie rechtzeitig zu kommen, da es aufgrund des Corona-Checkins zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Absage
Sollten Sie keine der oben erwähnten Voraussetzungen erfüllen, dann sagen Sie Ihre Teilnahme bitte möglichst umgehend ab (bengerer@diakonie-muc-obb; T 089/12 69 91 112).
Einlass
Bitte legen Sie das beim Eingang ausgegebene Armband an; damit haben Sie nach Verlassen der Halle erneuten Zutritt, ohne kontrolliert zu werden. Bitte warm anziehen Die Halle kann nur bedingt beheizt werden; jahreszeitlich bedingt ist es deshalb am Abend ziemlich frisch. Bitte ziehen Sie sich entsprechend warm an. Zudem gibt es frische Decken, die an den Plätzen ausliegen; gerne können Sie diese benutzen, falls es für Sie erforderlich ist.
Anfahrt
Wenn Sie öffentlich anreisen, dann ist der beste Zugang von der U-Bahnhaltestelle Machtlfinger Straße (U3) aus. Bitte in Fahrtrichtung hinten aussteigen, die Treppe hoch, rechts abbiegen und dann gleich links durch das Tor entlang der Halle auf den Eingang zu. Wenn Sie mit dem Auto kommen, dann bitte die Zufahrt über die Helfenriederstraße wählen. Dort sind rechts vor dem großen Kran einige Parkplätze für Gäste vorgesehen. Der Eingang ist dann auf der nordwestlichen Seite der Halle (bitte den Schildern folgen).
Wir freuen uns, Sie bei der Preisverleihung begrüßen zu können und wünschen Ihnen einen schönen Abend.